Mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B führen:
– Beginn der Ausbildung mit 16½ Jahren
– Theoretische Prüfung drei Monate bevor Sie das 16. LJ beendet ist
-Praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
– Am 18. Geburtstag vollwertiger EU-Führerschein
Bedingungen für den Führerschein ab 17:
– mitfahren einer Begleitperson, die älter als 30 Jahre und im Besitz eines Führerscheins Klasse B seit mindestens fünf Jahren ist
– Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen, muss amtlich eingetragen sein und beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden